Über Telekommunikationssteuern
Einige der Dienste von GoToumfassen Telekommunikationsfunktionen, die es den Nutzern ermöglichen, sich von mehreren Standorten aus einzuwählen (z. B. in eine Konferenzbrücke). Aufgrund der Art dieser Kommunikationsverbindungen können sie weder als vollständig zwischenstaatlich noch als vollständig innerstaatlich eingestuft werden und können möglicherweise Merkmale von beiden aufweisen.
Mit anderen Worten, die Verbindungen können innerhalb eines Staates oder über mehrere Staatsgrenzen hinweg erfolgen. Viele Bundesstaaten und Kommunen besteuern diese Art von Kommunikation so, als wäre sie vollständig innerstaatlich (im Staat). GoTo enthält die staatliche Telekommunikationssteuer auf den Kundenrechnungen für diese Dienste, die getrennt von der anwendbaren Umsatzsteuer aufgeführt werden.
Wenn Sie weitere Informationen über die Steuervorschriften Ihres Bundesstaates im Bereich Telekommunikation wünschen, besuchen Sie bitte die Website (state).gov.